Das Suchtmittelgesetz (SMG) regelt den Umgang mit allen illegalen Substanzen, spezifische Regeln für Alkohol und Tabak finden sich im Jugendschutzgesetz.
Der § 13 des SMG enthält ausdrücklich auf den Suchtgiftmissbrauch durch Schülerinnen und Schüler beziehende Bestimmungen. Das SMG verpflichtet die Schule, jungen Menschen, die illegale psychoaktive Substanzen missbrauchen, gezielte Hilfe anzubieten.
Das Steiermärkische Jugendgesetz beinhaltet Bestimmungen über den Jugendschutz, mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Einflüssen zu schützen, die sich nachteilig auf ihre körperliche, geistige, seelische, sittliche, ethische, charakterliche und/oder soziale Entwicklung auswirken.
Im Bereich Tabak gibt es mehrere Gesetze, in denen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf, Erwerb und Konsum von Tabak festgelegt werden, z. B. das österreichische Tabakgesetz, das Tabakmonopolgesetz oder EU-Richtlinien.