Zwei Richtlinien der EU betreffen unmittelbar Tabakerzeugnisse und Nikotinprodukte. Es sind dies die Tabakprodukte-Richtlinie und die Richtlinie über Werbung und Sponsoring von Tabakprodukten.
Tabakprodukte-Richtlinie
Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Meldepflicht neuer Produkte, Verpackungen, Stückzahl, Kennzeichnung und alles andere rund um das Produkt selbst ist über die Tabakprodukte-Richtlinie geregelt. In Anlehnung an ihre englische Bezeichnung lautet ihre Abkürzung „TPD II“.
Diese Richtlinie wurde 2014 beschlossen und ist mit zweijähriger Übergangsfrist seit 20.5.2016 in nationales Recht umgesetzt. Durch einheitliche Rechtsvorschriften für Tabak- und Nikotinprodukte verfolgt die Richtlinie zwei Ziele: Sie will dadurch den Binnenmarkt erleichtern und den Gesundheitsschutz fördern.
Seit Inkrafttreten der Richtlinie gelten folgende Neuerungen:
EU-Richtlinie über Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen
Vielleicht erinnern sich manche noch an Fernsehwerbung fürs Rauchen oder an große Werbeplakate einzelner Zigarettenmarken bei Rennen der Formel eins oder bei internationalen Fußball-Bewerben. Das ist Vergangenheit.
Denn seit 2003 sind Werbung für Tabakprodukte und Sponsoring durch die Tabakindustrie in einer eigenen EU-Richtlinie geregelt. Sie heißt „Richtlinie zur Angleichung von Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen“ und beinhaltet drei zentrale Maßnahmen:
Viele Formen der Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte sind jedoch nicht eingeschlossen und damit in der EU zulässig. Dasselbe gilt für Arten von Sponsoring durch die Tabakindustrie. Zulässig sind insbesondere „below the line“-Marketing, indirekte Verkaufsförderung und Sponsoring von Veranstaltungen im eigenen Land. E-Zigaretten sind gar nicht inkludiert, da sie damals noch nicht am Markt waren.
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