VIVID – Fachstelle für Suchtprävention, kurz VIVID, setzt im Auftrag des Gesundheitsressorts des Landes Steiermark langfristig suchtpräventive Maßnahmen in Kinder-, Jugendeinrichtungen und Schulen um.
Der Einsatz einer Fülle verschiedenster suchtpräventiver Medien im Sinne von Information und Aufklärung ist ein wesentlicher Teil zur Erfüllung dieser Aufgaben.
Diese Vertrags-und Geschäftsbedingungen dienen in erster Linie dazu, die Leistung von VIVID zu schützen, sicherzustellen, dass nur autorisierte undaktuelle Mittel zum Einsatz kommen und zu verhindern, dass Missbrauch mit diesen erstellten und zur Verfügung gestellten Mitteln erfolgt. Aus diesem Grunde gelten diese Vertrags- und Geschäftsbedingungen für alle von VIVID entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellten Medien -welcher Art auch immer, durch welchen Anwender auch immer und bereits durch die Übernahme der Medien.Kostenlose Informationsmaterialien werden in der Regel nur einzeln abgegeben. Für multiplikatorischen Einsatz (Lehrer*innen, Jugendbetreuer*innen, Erzieher*innen, Ärzt*innen etc.) gelten Sonderregelungen, sofern Materialien von VIVID eingesetzt werden. Die Informationen sind auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten. Bitte beachten Sie diese Zuordnung! Die Materialien sind für den Einsatz in der Steiermark gedacht; Interessierte aus anderen (Bundes-)Ländern bitten wir, die Angebote der jeweiligen Fachstellen in den Ländern zu nutzen.
A) Urheber
Auf jedem zur Verfügung gestellten Medium (z. B. Broschüre oder Mappe) ist in geeigneter Weise ein Hinweis auf das bei VIVID liegende Urheberrecht angebracht (z. B. Logo). Jeder Benützer ist verpflichtet, für den Fall der (genehmigten) Vervielfältigung oder des Vortrages oder der Verbreitung in anderer Weise auf dieses Urheberrecht von VIVID in geeigneter Weise hinzuweisen. VIVID ist in vollem Umfang berechtigt, dies zu verfolgen.
B) Entgelt
VIVID ist eine nicht auf Gewinn ausgerichtete, von öffentlichen Fördergebern unterstützte gemeinnützige Einrichtung. Aus diesem Grunde stellt VIVID seine Medien kostengünstig oder kostenlos zur Verfügung, um der Erfüllung der gestellten Aufgaben in möglichst breiter Form entsprechen zu können. In weiterer Folge sind die von VIVID zur Verfügung gestellten Medien grundsätzlich kostenlos weiterzugeben oder nur um einen Selbstkostenaufschlag, der ausschließlich das Produkt bzw. konkrete Einzelprojekt, nicht aber Allgemeinkosten umfasst. Im Einzelfall wird VIVID jedoch gesonderte Vereinbarungen über eine Entgeltlichkeit abschließen. In jedem Fall hat VIVID jedoch das unabdingbare Recht, dass die Kalkulation eines Entgeltes offen gelegt wird.
C) Kontrolle
VIVID ist bemüht, nach bestem Wissen den aktuellen Stand der Forschung und Wissenschaft, aber auch die jeweils gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen in Publikationen, Vorträgen oder Schulungsunterlagen aufzunehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Information richtig und verlässlich ist. Deshalb gestattet VIVID die Verwendung von ausgegebenen Medien für eine bestimmte Veranstaltung oder ein bestimmtes Projekt. Sollen dieselben Medien oder Informationen ein späteres Mal (wiederholt) zum Einsatz kommen, ist dazu die ausdrückliche Genehmigung von VIVID einzuholen. Das gilt zum einen, um die Aktualität der Medien sicherzustellen, das gilt aber auch für all jene Fälle, in denen ein Entgelt für die Verwendung ausgemacht ist. Im Zweifel, sofern nicht anders vereinbart, gilt dieses Entgelt nur für den einmaligen Einsatz.
D) Vervielfältigung
VIVID ist – sofern nicht anders angegeben – der Urheber der zur Verfügung gestellten Medien. Aus diesem Grund ist jeder Verwender -ob dieser nun dem Nonprofit -Bereich oder dem Profit -Bereich zuzurechnen ist -verpflichtet, diese Medien ausschließlich von VIVID zu beziehen und nicht selbst zu vervielfältigen, außerVIVID hat dazu die ausdrückliche Einwilligung schriftlich erteilt. Damit soll die inhaltliche und äußerliche Qualität sichergestellt werden, zugleich aber auch eine faire Kalkulation der zur Verfügung gestellten Medien ermöglicht sein.
E) Stornobedingungen
Für Angebote mit Teilnehmer*innenbeitrag gilt: die Anmeldung ist erst mit Einzahlung des Betrages fixiert. Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr rückerstattet, bei Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird die Teilnahmegebühr nur rückerstattet, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in genannt wird. Bei Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
F) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Graz, es gilt österreichisches Recht als vereinbart.
Stand: April 2012