Seit der obligatorischen Umsetzung der EU-Tabakprodukte-Richtlinie mit 20.5.2016 „geht“ in der EU nicht mehr alles: Tabak darf nicht mehr mit Zusatzstoffen versetzt sein, die ihm ein „charakteristisches Aroma“ verleihen.
Für das besonders attraktivierende Menthol erreichte die Tabakindustrie eine längere Übergangsfrist und versuchte das Inkrafttreten bis zum Schluss durch Klagen zu verhindern: Trotzdem trat das Verbot nach sechs Jahren Übergangsfrist in Kraft. Seit 20.5.2020 dürfen Tabakwaren nicht mehr mit Menthol versetzt sein. Eine Umgehung ist möglich, indem das Filterpapier oder die Verpackung mit Menthol versetzt werden.
Dass Einschränkungen zu Zusatzstoffen wie jene durch die EU-Tabakprodukte-Richtlinie Sinn machen, zeigt eine Analyse von Tabakprodukten in den diesbezüglich weniger regulierten USA. Dort nahm eine Studie Zusatzstoffe unter die Lupe und stellte fest: Tabakprodukte mit Alkohol-Geschmack sind im Kommen. So wurden am US-Markt von 409 analysierten Tabakmarken 48 Alkohol-Geschmäcker gefunden, allen voran Mixgetränke wie Mojito und Pina Colada, gefolgt von gebrannten Alkoholika wie Tequila oder Whiskey, Likör wie Amaretto und Irish Cream und – weit abgeschlagen – Wein bzw. Bier. Sorten mit nach Alkohol schmeckendem Tabak gab es vor allem bei E-Zigaretten, aber auch bei Tabakprodukten wie Zigarillos, Zigarren und Wasserpfeifen.
Dass sich das Beimengen von Zusatzstoffen auf den Konsum auswirkt, zeigen Forschungen. Das Verbot von Zusatzstoffen wirkt dann besonders, wenn es sowohl für Tabakprodukte als auch für Nikotinprodukte wie E-Zigaretten gilt. Ein Verbot nur für Zigaretten lässt den Konsum von E-Zigaretten steigen.
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